Stellenanzeigen mit (m/w/d) – Was bedeutet es genau?
In den letzten Tagen sind uns einige Anfragen bezüglich unserer aktuellen Jobangebote aufgefallen, denn wer aktuell nach einem Job sucht, erhält Jobanzeigen bzw. Stellenanzeigen mit dem Kürzel (m/w/d). Doch sicherlich sind diese Abkürzung nicht vielen Leuten bekannt, denn es kam auch die Frage, ob wir ernsthaft nur nach „deutschen“ Bewerbern suchen. Nein, das „d“ bedeutet nicht deutsch, sondern diverses.
Gibt es mehr als 2 Geschlechter?
Wie viele Geschlechter gibt es nun überhaupt?
Bereits im November 2017 hat das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung getroffen, die für jeden der nach neuen Arbeitskräften sucht von Bedeutung ist. Das Bundesverfassungsgericht hat das dritte Geschlecht neben Mann und Frau anerkannt. (Az 1 BvR 2019/16)
Laut Wikipedia ist das dritte Geschlecht Intersexuell:
„Mit Intersexualität bezeichnet die Medizin Menschen, die genetisch (aufgrund der Geschlechtschromosemen) und hormonell (aufgrund des Mengenverhältnisses der Geschlechtshormone) nicht eindeutig dem weiblichen oder dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden können.“
Somit sieht das AGG vor, dass niemand aufgrund seines Geschlechts benachteiligt werden darf. Aus diesem Grund gibt es nun nicht nur (m/w) für männlich und weiblich, sondern (m/w/d) für männlich, weiblich und diverses.
Achtung: Es gibt noch keine gesetzliche Regelung, wie es letztlich heißen soll. Derzeitige Möglichkeiten wären „diverses“, „anderes“ oder „inter“.
Information für Bewerber
Erläuterung neuer Begriffe für Bewerber
Für Bewerber wird es nun diverse Anzeigemöglichkeiten bei offenen Stellen geben. Damit wir alle Fragen klären und Sie nicht verwirrt sind, teilen wir Ihnen hiermit diese mit. Auch für Unternehmen sind die Möglichkeiten spannend, um nicht negativ aufzufallen, aber auch um die aktuelle Gesetzeslage aufzugreifen.
Abkürzung Erläuterung
(m/w/d) männlich/weiblich/diverses
(m/w/gn) männlich/weiblich/geschlechtsneutral
(m/w/i) männlich/weiblich/intersexuell
(m/w/a) männlich/weiblich/anders
(m/w/i/t) männlich/weiblich/intersexuell/transsexuell
(m/w/x) männlich/weiblich/egal welches Geschlecht
Dies sind natürlich nicht alle Abkürzungen, jedoch die gebräuchlichen. Wir empfehlen jedem Unternehmer, seine offenen Stellenbeschreibungen auf allen Plattformen zu überprüfen und ggf. zu ergänzen.
Viele Unternehmer scheuen es gerade am Anfang so zu agieren. Doch wird es im Laufe der Zeit Gang und Gebe sein, und alle werden sich daran gewöhnen.
Bedenken Sie auch, dass der Bewerbungsprozess sich in diesem Sinne verändern müsste. Wo voher z.B. nur Ankreuzmöglichkeiten für männlich und weiblich waren, muss ein drittes Feld hinzugefügt werden.
Hier zu sehen nun eine Abbildung unserer offenen Stellenanzeigen:
Interesse an einer unserer offenen Stellen? Dann schauen Sie sich doch gerne unsere Stellenanzeigen an: Zu unseren offenen Stellenanzeigen von MK Marketing
Bedenken Sie auch die Toiletten Regeln. ab 9 Mitarbeitern sind Sie verpflichtet, getrennte Toiletten anzubieten. Hier sollte Rechtsberatung in Erwägung gezogen werden.
Fazit
In der heutigen Zeit gibt es keinen Platz mehr für Diskriminierung. Aus diesem Grund ist diese Änderung in unseren Augen lange überfällig. Auch wenn man nun seinen Bewerberprozess als Unternehmer überdenken muss, wird es langfristig in die richtige Richtung gehen.
Wir hoffen, dass wir mit dieser kleinen Aufklärung Missverständnisse in unserem internen Bewerberprozess klären konnten.