(Agenturvertrag)
MK Marketing e.K. – Hangeneystraße 125 – 44379 Dortmund – Deutschland – Tel. 0231-33480471
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Agentur – nachstehend “Agentur“ genannt – mit ihrem Vertragspartner – nachstehend „Kunde“ genannt.
1.2 Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Agenturleistungen nach der nachfolgenden Beschreibung. Je nachdem welche Dienstleistung gebucht gilt dieser Vertrag.
1.3 Die Agentur wird die Interessen des Kunden nach bestem Gewissen und Können wahrnehmen. Der Kunde seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle benötigten Markt-, Produktions- und Verkaufszahlen und sonstige für die Leistung der Agentur wesentliche Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.
2.1 Grundlage der Agenturarbeit bildet
des Kunden.
Wird das Briefing bzw. Sonstiges mündlich erteilt, wird der entsprechende Kontaktbericht zur verbindlichen Arbeitsunterlage.
2.2 Die Agentur übergibt innerhalb von 5 Arbeitstagen nach jeder Besprechung mit dem Kunden Kontaktberichte. Diese Kontaktberichte sind für die weitere Bearbeitung von Projekten bindend, sofern ihnen nicht innerhalb einer Frist von weiteren 14 Arbeitstagen widersprochen wird.
3.1 Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung:
1. in Höhe von Vergütung oder
2. pauschal
Zahlungen sind 7 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Prozentsätze (%) – über dem über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
3.2 Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, umfangreiche Planungen und dergleichen außerhalb der laufenden Betreuung ändert und/oder abbricht, wird er der Agentur alle angefallenen Kosten ersetzen und sie von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
3.3 Barauslagen und besondere Kosten, die der Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Hierzu zählen z.B. außergewöhnliche Kommunikations-, Versand- und Vervielfältigungskosten.
3.4 Sämtliche Leistungen der Agentur verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.
Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung für die Dauer und im Umfang des Vertrages die Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrags gefertigten Arbeiten, soweit die Übertragung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen möglich ist, für die Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Agentur erhält nach der vollständigen Beendigung der Leistung (Marketing-, Druck-, und sonstige Leistungen), die Erlaubnis dauerhaft die Leistung als Referenz zu erwähnen (wörtlich und schriftlich auf der Webseite).
Die Agentur erbringt eine über die rein technische Arbeit hinausgehende geistig-kreative Gesamtleistung:
Wenn der Kunde Agenturarbeiten außerhalb des Vertragsumfanges nutzt, wie:
Sonstiges
berechnet die Agentur ein zusätzliches Nutzungshonorar für die Dauer von längstens 3 Jahren, und zwar für das 1. Jahr in Höhe von 35 %, für das 2. Jahr 30 % und für das 3. Jahr 25 % der in Punkt 3 dieses Vertrages vereinbarten Vergütung.
Sämtliche Informationen einschließlich des Briefings oder sonstiger Anweisungen sind ausschließlich für die Agentur bestimmt. Dieser ist es ausdrücklich untersagt, die genannten Informationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben.
7.1 Die Agentur haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Agentur in demselben Umfang.
7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
Dieser Vertrag tritt mit schriftlicher Abgabe oder mündlich der korrespondierenden Willenserklärungen, d.h. Unterzeichnung dieses Dokuments in Kraft oder der mündlichen Bestätigung. Er wird für die in diesem Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Soweit der Vertrag für eine unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde, kann er mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Die fundierten Vertragspunkte können je Vertrag variieren.